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Robert Raths schuldig wegen Verleumdung

Am Freitag hat sich Robert Raths vor dem Rorschacher Kreisgericht verantworten müssen. Der Rorschacher Stadtpräsident behauptet, ein Einwohner habe Hausverbot. Weil dem nicht so ist, gibt’s eine Geldstrafe.

Von Renato Schatz
aktualisiert am 02.12.2023

Der 62-jährige Rorschacher Stadtpräsident und St. Galler Kantonsrat hatte zuvor Einsprache eingelegt gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen. Diese hatte ihm wegen Verleumdung eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 2250 Franken sowie eine Busse von 450 Franken auferlegt.

Tat passiert an einer Infoveranstaltung

Den genauen Tathergang verbreitete der «Blick» am Freitagmorgen in Form einer Videoaufnahme. ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

HEIMAT. Schwarz auf Weiss.


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