26.03.2018

Seitenblick: Torheit schützt nicht vor Strafe

Vor etwa einem Dreivierteljahr beklagte sich ein Bekannter, er sei gebüsst worden, weil er sein Auto auf dem Trottoir abgestellt habe. Gerade einmal 10 bis 15 Zentimeter hatte er das Trottoir mit den Rädern auf der Beifahrerseite blockiert.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Für ein Bussgeld von 120 Franken hat das gereicht. «Torheit schützt eben nicht vor Strafe», dachte ich damals. Als ich kürzlich in Widnau auf dem neuen Trottoir zwischen Binnenkanal-Brücke und Polizeiposten dahin schlenderte, erinnerte mich eine Situation an den gebüssten Freund. Eine Frau mit einem prächtigen Kinderwagen war vor mir in gleicher Richtung unterwegs. Auch an der neuen Promenade. Alles war schön, das Wetter, der Weg, der Kinderwagen.Einzig die Hindernisfahrt zwischen Laternenmasten und frisch gepflanzten Bäumchen erregte das Gemüt der jungen Mutter. In dem Moment dachte ich nicht nur an meinen Bekannten, sondern an die Bedeutung des Wortes Torheit und das neue Trottoir. «Égalité» fuhr mir durch den Kopf, ein Wort, dem in so mancher Verfassung grosse Bedeutung geschenkt wird. Meinen bekannten haben 10 bis 15 Zentimeter auf dem Trottoir 120 Franken gekostet. Wie viel Geld wäre für die Flächen zu erheben, die Kandelaber und Bäume auf dem Gehsteig versperren – Mütter mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer zwingen, Slalom zu fahren?Ob es töricht ist, mit dem Auto einen Reifen breit auf dem Trottoir zu stehen oder einen Gehsteig mit Lampenmasten und Bäumen zu gestalten: Den Reim darauf kann sich zum Glück jeder selber machen.