Verkehrssicherheit durch Unterhaltsarbeiten auf privatem GrundSicht bedeutet Sicherheit. Der Fahrzeugverkehr und Fussgänger/innen werden an Orten, wo eine Strasse ohnehin eng ist, öfters durch Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert. Dadurch verschlechtert sich die Verkehrsübersicht bei Einmündungen und Kreuzungen. Für die Herstellung des gesetzlichen Zustandes sind die Grundeigentümer/innen und Grundeigentümer selbst verantwortlich. Diese werden daher aufgefordert, ihre Strassen instand zu stellen.Sämtliche unterhaltspflichtigen Liegenschaftseigentümer/innen sind aufgefordert, ihre öffentlichen Strassen, Wege, Brücken und Stege bis Ende Mai 2019 instand zu stellen. Insbesondere müssen Abschläge und Durchlässe geöffnet, Seitengräben ausgejätet und überhängende Baumäste sowie Sträucher entfernt werden. Mit der Einhaltung dieser Aufforderung tragen die Grundstückbesitzer/innen wesentlich zu einer höheren Verkehrssicherheit bei.Für Unterhalt und Verbesserungen von öffentlichen Fuss- und Fahrwegen liefert die Gemeinde unentgeltlich eine angemessene Menge Kies bis zur Deponie am Kohlplatz. Der Kies darf weder für Privatwege, Hausvorplätze noch Gartenwege verwendet werden. Bei der Anmeldung vermerken Sie bitte, für welche Wegstrecke das Material benötigt wird.Die Anmeldung zum Bezug von Gratiskies ist bis Donnerstag, 18. April 2019 schriftlich an die Gemeinde Heiden, Christian Heldner, Kirchplatz 6, 9410 Heiden, oder per Mail an christian.heldner@heiden.ar.ch zu richten. Nach diesem Datum können aus organisatorischen Gründen keine Bestellungen mehr aufgegeben werden. Bitte geben Sie bei der Bestellung an, ob Splitt oder Flickschotter franko Hauslieferung oder ab Deponie gewünscht wird.
Bei franko Hauslieferungen muss der Fuhrlohn ab Deponie Kohlplatz vom Bezüger übernommen werden.
Selber schneiden, jäten und aufschütten