Für das Areal zwischen Heinrich-Wild-Strasse und J.Schmidheinystrasse hat der Gemeinderat Balgach am 31. März die letzten Änderungen des Sondernutzungsplans «Anker West» erlassen. Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 10. April bis 9. Mai gingen zwei Einsprachen ein, die zwischenzeitlich bereinigt werden konnten, teilt die Gemeinde Balgach mit.
Nun wird der Sondernutzungsplan vom 21. Juli bis 29. August (40 Tage) dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens liegt bei 250 gültigen Unterschriften von Stimmberechtigten. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Balgach, Turnhallestrasse 1, 9436 Balgach, einzureichen. Es muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.
Eine erste Version des Sondernutzungsplans genehmigte der Kanton St. Gallen noch unter dem Namen «Wild Heerbrugg Areal». Seitdem wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen.


Sondernutzungsplan für das Leica-Areal wird fakultativem Referendum unterstellt