Bis 2045 müssen alle Untersuchungen und Sanierungen von Schiessanlagen gemäss Bundesgesetz zum Umweltschutz vorgenommen werden, damit Bundesbeiträge beantragt werden können. Der Kanton St. Gallen koordiniert die Umsetzung. Für die stillgelegte 50-Meter-Schiessanlage Oberfahr wurde der Sanierungstermin auf 2025 gelegt. Deshalb wurde sie im Winter 2024/25 altlastenrechtlich saniert.
Ortsgemeinde gestaltet den vergrösserten Spielplatz
Aufgrund der Lage im Bereich eines Spielplatzes entschied sich die Gemeinde – in Absprache mit der Ortsgemeinde Au (Grundeigentümerin) – für eine Sanierung, die das strenge Sanierungsziel für Kinderspielplätze von unter 300 mg Blei pro Kilo erfüllt.

Nebst Erdmaterial wurden alte Hülsen sowie Geschossrückstände entfernt. Die Fläche wurde im Frühling rekultiviert. Die Schlussgestaltung erfolgt nun durch die Ortsgemeinde Au. Somit kann die Fläche als Spielplatz uneingeschränkt und gefahrlos genutzt werden.
Spielplatz von alten Hülsen und Schiessstand-Rückständen befreit