Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Gericht 17.10.2023

Sprayer muss ins Gefängnis – das Schriftbild und Rechtschreibfehler verraten ihn

Ein Mann muss 120 Tage ins Gefängnis, weil er sich im Liebesschmerz am Wohnort seiner Ex-Freundin abreagiert hat. Das Urteil fällte das Bezirksgericht Werdenberg-Sarganserland.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 17.10.2023

Der Kummer muss gross gewesen sein für den arbeitslosen Mechaniker, als seine Beziehung in die Brüche ging. Doch statt seinen Schmerz zur Einkehr oder Selbstreflexion zu nutzen, gewannen Verdruss und Jähzorn die Oberhand. So begab er sich an den Wohnort seiner Ex-Freundin und knallte ihr dort mehrere Eier an die Hauswand.

Wissentlich und willentlich, wie die Anklage eigens hervorhob, also bei klarem Bewusstsein. Zusätzlich sprühte er ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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