Als 2020 im St. Galler Kantonsrat die Massnahmen des Energiegesetzes beraten wurden, wollten Regierung und bürgerliche Mehrheit die Wahlfreiheit der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer möglichst nicht beschränken. Deshalb können weiterhin neue Öl- oder Gasfeuerungen installiert werden. Es gibt dafür zwar Auflagen – aber keine Verbote.
Das Erreichen der Energieziele sei deshalb «stark vom Verhalten und von individuellen Entscheidungen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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St. Galler Regierung will keine härteren Auflagen für Ölheizungen