Bei der Fusion handelt es sich um einen rein juristischen Zusammenschluss der beiden Gesellschaften. Steuerrechtlich gilt er rückwirkend per 1. Januar. Die beiden Standorte werden neu zwar unter einem Dach, aber mit der jeweils bestehenden Organisation und Führungsstruktur weitergeführt. Der Standort Rheintal wird rechtlich als Zweigniederlassung betrieben. Lucius Gerig, Divisionsleiter Schweiz, betont:
Durch die Zusammenlegung wird die bereits sehr enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Standorten weiter gestärkt und administrativ deutlich vereinfacht.
Für die Mitarbeitenden habe die Fusion keine spürbaren Auswirkungen: Arbeitsverträge, Führungskräfte, Arbeitsorte und Anstellungsbedingungen bestünden fort, so das Unternehmen in seinem Communiqué. Auch für Kundinnen und Zulieferer ändert sich nichts ausser dem Namen. Durch die Fusion wird die Zusammenarbeit der beiden Organisationen vereinfacht. Der administrative Aufwand,zum Beispiel bei internen Verrechnungen oder Warenbewegungen, wird reduziert. Redundante Arbeiten fallen weg. Das erhöht die Effizienz und senkt die Kosten.
Stadler bündelt die Kräfte: Fusion der Standorte St. Margrethen und Bussnang zu Stadler Rail Schweiz AG