Die fünf Kirchgemeinden Kobelwald, Kriessern, Montlingen-Eichenwies, Oberriet und Rüthi-Lienz haben einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur neuen Kirchgemeinde Blattenberg erreicht. Anlässlich der ordentlichen Bürgerversammlungen wurde der Vereinigungsvertrag in allen Gemeinden einstimmig und ohne Diskussion angenommen.
Behördenkonferenz wird eingesetzt
Bereits im Sommer 2025 hatten die Stimmberechtigten der fünf Kirchgemeinden der Vereinigung zur neuen Kirchgemeinde Blattenberg mit rund 7000 Mitgliedern im Grundsatz mit einer deutlichen Mehrheit von 87 Prozent zugestimmt. Mit der nun erfolgten Annahme des Vereinigungsvertrags sind die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Der Vereinigungsvertrag regelt die Rahmenbedingungen und legt die verbindlichen Spielregeln für den Zusammenschluss fest.
Ein zentrales Element ist die Einsetzung einer Behördenkonferenz. Diese übernimmt die Aufgabe, die Geschäfte der zukünftigen Kirchgemeinde Blattenberg bis zum Amtsantritt des neuen Kirchenverwaltungsrates per 1. Januar 2028 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchenverwaltungen zu koordinieren und sicherzustellen.
Die Behördenkonferenz setzt sich aus den heutigen Mitgliedern des Verwaltungsrates des Zweckverbandes Blattenberg zusammen und steht unter dem Präsidium von Roman Ammann. Ebenfalls geregelt wird im Vertrag die Rechtsnachfolge. Sämtliche Rechte und Pflichten der bisherigen Kirchgemeinden gehen auf die neue Kirchgemeinde Blattenberg über. Zudem erfolgt per 1. Januar 2028 die Zusammenlegung der Rechnungen inklusive aller Aktiven und Passiven.
Zu den weiteren Aufgaben der Behördenkonferenz gehört die Ausarbeitung der neuen Gemeindeordnung, welche der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt wird. Darüber hinaus ist sie für die Organisation der Neuwahlen verantwortlich und stellt sicher, dass bis Anfang 2028 die erforderlichen Strukturen geschaffen sind.
Erste Bürgerversammlung der neuen Kirchgemeinde
Ein bedeutender nächster Schritt folgt am 4. November dieses Jahres. In der Pfarrkirche Oberriet findet die konstituierende Kirchbürgerversammlung statt. Erstmals werden dabei die Stimmberechtigten aller fünf bisherigen Kirchgemeinden gemeinsam über die neue Gemeindeordnung beraten und beschliessen. Diese tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Im Herbst 2027 werden die Behörden und Gremien der neuen Kirchgemeinde für die Amtsdauer 2028 bis 2031 an der Urne gewählt.
Die heutigen Verantwortlichen verfolgen das klare Ziel, dass alle bisherigen Kirchgemeinden im neuen Kirchenverwaltungsrat angemessen vertreten sind. Eine rechtlich verbindliche Regelung dazu ist jedoch nicht möglich. Gemäss Gemeindegesetz des Kantons St. Gallen erfolgen Exekutivwahlen im Majorzverfahren, wodurch eine proportionale Vertretung nicht vorgesehen ist.
Mit der einstimmigen Annahme des Vereinigungsvertrags setzen die beteiligten Kirchgemeinden ein starkes Zeichen für die gemeinsame Zukunft und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Kirchgemeinde Blattenberg.
Starkes Zeichen für gemeinsame Zukunft: Kirchgemeinden sagen Ja