Grossanlass 12.06.2024

St.Gallen bewirbt sich doch nicht als Austragungsort für den Eurovision Song Contest

Stadt, Kanton, Tourismus und Olma Messen reichen keine Bewerbung als Austragungsort des Eurovision Song Contest (ESC) 2025 in der Schweiz ein. Die von der SRG gestellten hohen Auflagen an eine Durchführung können aktuell nicht erfüllt werden.

Von sgtb
aktualisiert am 25.06.2024

Am 28. Mai hat die SRG interessierten Städten, so genannten Host Citys, die Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung des Eurovision Song Contest (ESC) im kommenden Jahr in der Schweiz zugestellt. Bis Ende Juni müssen ambitionierte Host Citys ihre Kandidatur eingeben.

Wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht, haben sich Stadt und Kanton St.Gallen sowie St.Gallen-Bodensee Tourismus und die Olma Messen nun gegen eine Bewerbung entschieden. Man habe die gesetzten Rahmenbedingungen eingehend studiert, könne aber die umfangreichen und anspruchsvollen Bedingungen nicht erfüllen.Im Communiqué heisst es:

St.Gallen ist bereit, Grossveranstaltungen durchzuführen. Eine Bewerbung ist trotz der verlockenden beispiellosen internationalen Beachtung als Austragungsort zurzeit nicht realistisch.

Der Host City werden gemäss Ausschreibungsunterlagen zahlreiche Leistungen und Kosten übertragen. Erwähnt seien etwa sämtliche Auslagen für Sicherheit, Stadt-Branding, Energie, Entsorgung, Abwasser, Wasser, Reinigung und Shuttle-Service. Es wird darüber hinaus erwartet, dass die Host City ein Eurovision Village (Fanzone mit Rahmenprogramm, Konzerten, Live-Viewings etc.) sowie einen «EuroClub» als Partylokal für die Fanclubs einrichtet und finanziert.

Öffentliche Finanzierung von 30 bis 40 Millionen Franken

Gleichzeitig sind bestehende Sponsorschriften, zum Beispiel jene an der neuen St.Galler Kantonalbank Halle, abzudecken. Ohnehin wird die Beschaffung von Sponsorengeldern sehr restriktiv gehandhabt. Insgesamt wäre - inklusive einem für den Zuschlag entscheidenden zusätzlichen Finanzierungsbeitrag - überschlagsmässig mit Kosten in der Grössenordnung von gegen 30 bis 40 Millionen Franken zu rechnen, die zu wesentlichen Teilen von der öffentlichen Hand bestritten werden müssten.

Auch der Anzahl Hotels mit mehr als 25 Zimmern könne im Rahmen der geforderten maximalen Anfahrtszeiten nicht entsprochen werden. Die exklusive Vergabe des Olma-Geländes von Ende März bis Ende Mai 2025 hätte schwer abschätzbare Umsatzeinbussen für die Olma Messen und Absagen von Messen (unter anderem der Offa) sowie Verschiebungen von Veranstaltungen zur Folge. Damit würden die Olma Messen langjährige gute Beziehungen mit treuen Ausstellenden, Partnerinnen und Partnern sowie Besuchenden strapazieren.

Überdies wäre die Infrastruktur mit kostspieligen Ausbauten für den ESC zu ertüchtigen. Das abschliessende Fazit der Veranstalter: «Diese hohen Auflagen können in unserer Region aktuell nicht erfüllt werden.» 


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