Der neue Landbesitzer hat auf dem Gelände ein Haus gebaut und duldet keine fremden Leute auf seinem Anwesen. Vielleicht stört er sich an den Spaziergängern oder den Mountainbikern. Oder er handelt aus Prinzip. Betrachtet man die Geschichte nüchtern, kommt man zum Schluss: Der Mann hat Recht. Das Recht auf Privatsphäre. Er und seine Familie sind nicht verpflichtet, auf ihrem Grund und Boden die eigenen Interessen denen der Öffentlichkeit ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Streit um gesperrten Fussweg: Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre