In der Anklageschrift heisst es, zwischen August und November 2021 habe die Beschuldigte gegenüber gemeinsamen Mitarbeitenden im Staatssekretariat für Migration (SEM) über ihren Untergebenen die Vermutung geäussert, er sei islamistisch radikalisiert. Sie habe gewusst, dass dies weder der Wahrheit entsprach, noch habe sie ernsthafte Gründe gehabt, ihre Behauptungen in gutem Glauben für wahr zu halten. Die Frau hatte sich deshalb diesen Mittwoch ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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