Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich zu Hause: Der Mann schlug seiner (später geheirateten) Partnerin vor drei Jahren die Faust ins Gesicht. Vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal hatte er sich ausserdem wegen eines Strassenverkehrs- und wegen Drogendelikten zu verantworten. Daheim hatte er Drogenhanf angebaut und in St.Gallen Drogen für sich selbst erworben.
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«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Trotz Faustschlag, Hanfanbau und Vorstrafen: Gericht verzichtet auf harte Strafe