Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Justiz 18.09.2025

Trotz Faustschlag, Hanfanbau und Vorstrafen: Gericht verzichtet auf harte Strafe

Für einen unbelehrbaren Wiederholungstäter hält die Anklage den 36-Jährigen, der am Mittwoch in Altstätten vor Gericht stand. Der Verteidiger widersprach mit Erfolg.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 18.09.2025

Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich zu Hause: Der Mann schlug seiner (später geheirateten) Partnerin vor drei Jahren die Faust ins Gesicht. Vor dem Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal hatte er sich ausserdem wegen eines Strassenverkehrs- und wegen Drogendelikten zu verantworten. Daheim hatte er Drogenhanf angebaut und in St.Gallen Drogen für sich selbst erworben.

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