Der Vorfall liegt bereits ein paar Wochen zurück: Laut der Mitteilung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ereignete er sich am 26. April. Der 50-jährige Schweizer reiste mit dem Zug von Salzburg nach Zürich in die Schweiz ein. Bei einer Zollkontrolle im Zug fragten die BAZG-Mitarbeitenden den Mann nach mitgeführten Waren und Barmitteln. Er verneinte und gab an, ohne Gepäck zu reisen. Ein BAZG-Mitarbeiter stellte aber einen Rucksack unter der Sitzreihe des Mannes fest. Auf die Nachfrage gab er zu, dass der Rucksack ihm gehöre.
Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Die BAZG-Mitarbeitenden fanden darin fünf weisse verschlossene Couverts und ein Portemonnaie mit insgesamt 356'000 Euro darin. Der 50-Jährige meinte, dass das Geld nicht ihm gehöre und er lediglich der Bote sei. Weil der Verdacht bestand, dass das Geld im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen könnte, stellten die Grenzer das Geld sicher und übergaben am Bahnhof Buchs den Fall der Kantonspolizei St. Gallen.
Was bei der Einreise mit viel Geld gilt
Wie das BAZG in seiner Mitteilung erklärt, dürfen Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere zwar in unbeschränkter Menge in die Schweiz eingeführt werden und müssen dem BAZG auch nicht angemeldet werden. Auf Verlangen hin muss aber zu Barmitteln ab einem Wert von 10’000 Schweizer Franken Auskunft gegeben werden zur Person, zum Eigentümer und Empfänger des Geldes sowie zur wirtschaftlichen Herkunft und vorgesehenen Verwendung.
Wird die Auskunft verweigert oder werden falsche Angaben gemacht zur Höhe der Barmittel oder zur Person selbst, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann eine Busse nach sich ziehen. Besteht ein Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, kann das Geld vorläufig sichergestellt und der Polizei übergeben werden.
Über 350'000 Euro: Zöllner erwischen Mann mit haufenweise Geld im Rucksack