Rüthi vor 1 Stunde

Verein sammelt Unterschriften für eine Mindestabstands-Initiative

Die Mindestabstands-Initiative des Vereins Lebenswertes Rüthi wurde für zulässig befunden. Damit kann der Verein mit der Unterschriftensammlung beginnen. Die Initiative verlangt einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Liegenschaften.

Von pd/red
aktualisiert vor 1 Stunde

Der Verein Lebenswertes Rüthi hat eine Initiative angemeldet, die der Gemeinderat Rüthi als zulässig befunden hat. Gestützt auf die Rüthner Gemeindeordnung stellt das Initiativkomitee gemäss einer Medienmitteilung folgendes Begehren: Im Baureglement ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage ab Nabenhöhe 30 Metern und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft vorschreibt. Dieser Abstand muss mindestens die fünffache Nabenhöhe, in jedem Fall jedoch wenigstens 500 Meter betragen.

Die Frist der Unterschriftensammlung beginnt am 25. April 2026 und endet am 25. September 2026. In dieser Zeit muss der Verein der Politischen Gemeinde Rüthi die geforderte Anzahl Unterschriften einreichen.

Verbindlichkeit von Mindestabständen gefordert

Im vergangenen Oktober hatte der Verein Lebenswertes Rüthi aufgrund von Zeitdruck kurzfristig mittels Unterschriften die Meinung der Bevölkerung abgeholt. Diese Sammlung hatte keine rechtliche Verbindlichkeit, führte aber im Nachgang zur Sistierung des damaligen Windparkprojekts.

Nach heutiger Rechtslage können jedoch jederzeit neue oder andere Windparkprojekte mit sehr geringen Abständen zu Wohngebieten lanciert werden. Aus diesem Grund bleibt der Verein Lebenswertes Rüthi aktiv, wie er in seiner Mitteilung schreibt. Die aktuelle Initiative geht nun einen entscheidenden Schritt weiter: Sie fordert, einen massvollen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten im Baureglement der Gemeinde Rüthi einzutragen. Ziel sei es, dass die Rüthner Bevölkerung über einen Mindestabstand befinden kann.

Schutz von Lebensqualität und Naherholungsgebiet

Der Verein erachtet die Lebensqualität der Bevölkerung sowie die Naherholungs- und Landschaftsgebiete rund um Rüthi am Rand des Alpstein-Schutzgebiets mit ihrer topografischen Enge als besonders schützenswert. Auch wenn der Verein für alternative Energien sei, erachte er Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 250 Metern in einem Abstand von lediglich rund 300 Metern zu Siedlungsgebieten als nicht zumutbar. «Solche Dimensionen können Mensch, Tier, Landschaftsbild sowie die Lebens- und
Wohnqualität erheblich beeinträchtigen», heisst es in der Medienmitteilung weiter.