Polizei 01.11.2025

Verkehrskontrollen in der Nacht auf Samstag: Sieben Lenker alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs

Die Kantonspolizei St. Gallen hat bei nächtlichen Kontrollen mehrere alkoholisierte oder fahrunfähige Verkehrsteilnehmer angehalten. Alle Betroffenen werden angezeigt - im Rheintal mussten zwei Lenker den Führerausweis abgeben.

Von kapo/red
aktualisiert am 01.11.2025

Gegen 0.35 Uhr ist in Thal ein 53-jähriger Autofahrer kontrolliert worden, dessen auffällige Fahrweise die Aufmerksamkeit einer Patrouille auf sich gezogen hatte. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab 0.51 mg/l. Der Mann musste seinen Führerausweis abgeben. Zudem wiesen zwei Reifen seines Autos eine ungenügende Profiltiefe auf.

In Rebstein wurde am Samstagmorgen um 6.50 Uhr an der Staatsstrasse ein 57-jähriger Autofahrer in fahrunfähigem Zustand angehalten. Die Polizei ordnete eine Blut- und Urinprobe an und zog den Führerausweis ein.

In Sargans fiel um 2.10 Uhr ein Mofa mit drei Personen auf. Der 19-jährige Lenker war fahrunfähig und wurde zu einer Blut- und Urinprobe verpflichtet. Auch ihm wurde der Führerausweis abgenommen.

In Unterterzen war bereits gegen 0.30 Uhr ein 54-jähriger Autofahrer an der Walenseestrasse aufgefallen, der in angetrunkenem Zustand unterwegs war. Die Polizei erteilte ihm ein mehrstündiges Fahrverbot.

Gegen 1.40 Uhr wurde in Niederwil ein 14-jähriger Mofa-Fahrer an der Flawilerstrasse gestoppt. Die Polizei stellte fest, dass der Jugendliche fahrunfähig war. Er musste eine Blut- und Urinprobe abgeben; sein Führerausweis wurde ihm entzogen.

Ein weiterer Fall ereignete sich um 3.30 Uhr in Rieden: An der Schauenbergstrasse wurde ein 57-jähriger Autofahrer kontrolliert, der ebenfalls fahrunfähig war. Auch er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben.

Den Schlusspunkt setzte ein Vorfall um 7.05 Uhr auf der N23 bei Steinach. Dort überholte ein 31-jähriger Autofahrer eine Polizeipatrouille mit überhöhter Geschwindigkeit. Die anschliessende Kontrolle ergab, dass der Mann fahrunfähig war. Er musste sich einer Blut- und Urinprobe unterziehen, zudem wurde ihm sein ausländischer Führerausweis aberkannt.

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