Für die Firma eines deutschen Alleinaktionärs war der selbstständige Treuhänder bis im Herbst 2016 während dreieinhalb Jahren als (einzelunterschriftsberechtigter) Verwaltungsrat, Geschäftsführer und Buchhalter tätig – alles in einer Person, was den Richter umso mehr verwunderte, als der Treuhänder keine Aktien besass.
Vorwurf: Konkurs vorsätzlich verschleppt
Die Staatsanwaltschaft warf dem Treuhänder vor, er habe trotz ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Vorwürfe gegen Treuhänder: Konkursverschleppung und Buchungsfehler