Trockenheit vor 2 Stunden

Waldbrandgefahr hat sich verschärft: Kanton appelliert, Feuerverbot am 1. August einzuhalten

Die Gewitter vor einer Woche haben nur einen Bruchteil der Wassermenge gebracht, die für eine Entspannung der Trockenheitslage notwendig gewesen wäre. Aktuelle Daten zeigen inzwischen vielerorts historische Tiefststände beim Wasser und eine sich zuspitzende Trockenheit. Die Gefahr von Flur- und Waldbränden hat sich verschärft.

Von pd/red
aktualisiert vor 2 Stunden

Die Daten seien eindeutig, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Das Wasser werde knapp. So seien in den vergangenen Tagen vielerorts die Grundwasserpegel auf historische Tiefstmarken gefallen. Auch die Seepegel sinken, jener des Bodensees beispielsweise jeden Tag um einen Zentimeter. Die Abflüsse der Bäche und Flüsse sind an rund 90 Prozent der Messstationen extrem tief. Die Wassertemperaturen liegen deutlich über den saisonal üblichen Werten. Das sei kritisch für viele kälteliebende Wasserlebewesen.

Die Gewitter vor einer Woche waren in dieser Hinsicht nur ein Tropfen auf dem heissen Stein. Sie brachten keine Entspannung der Situation. Die tatsächlichen Regenmengen seien deutlich unter den Erwartungen ausgefallen. So habe sich die Trockenheit im Kanton St. Gallen sogar weiter verschärft.

Der Kanton appelliert deshalb vor dem Nationalfeiertag nochmals an die Bevölkerung, sich unbedingt auch am 1. August an das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot zu halten. Im Freien dürfen keine Feuer entfacht werden, auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind lediglich Elektro- und Gasgrills, sofern diese nicht im Wald verwendet werden. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Der Kanton ruft die Bevölkerung zudem dazu auf, Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn auf das Verbot aufmerksam zu machen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Bussen rechnen.

Aufruf zum Wassersparen

Auch beim Wasserverbrauch bittet der Kanton die Bevölkerung, die Situation ernst zu nehmen. Gärten sollen nur gezielt und sparsam gegossen werden, idealerweise frühmorgens oder abends. Wenn möglich, soll dafür Regenwasser verwendet werden. Auf das Reinigen von Fahrzeugen und Plätzen mit Leitungswasser sowie auf das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools soll verzichtet werden.

Weiter weist der Kanton darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und kleineren Flüssen derzeit grundsätzlich verboten ist. In besonders sensiblen Gewässerabschnitten gilt zudem vorübergehend ein Betretungsverbot für Menschen und Tiere. Damit sollen kälteliebende und strömungsgebundene Fischarten wie Forellen, Nasen und Äschen geschützt werden.