Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Verhaltensregeln 06.01.2026

Was man beim Einkaufen nicht tun sollte: Ein Leitfaden für Konsumentinnen und Konsumenten

Es gilt als Kavaliersdelikt: der Verzehr von Lebensmitteln im Laden, bevor man die Ware bezahlt hat. Wer es dennoch tut, begeht eine Straftat. Das ist nicht die einzige potenzielle Stolperfalle beim Einkaufen.

Von Patric Kees
aktualisiert am 08.01.2026

Wer kennt das nicht? Beim Einkaufen quengeln die Kinder, also besänftigt man die Gemüter schnell mit einem Weggli. Oder man stillt seinen Durst aus der Flasche, die man soeben aus dem Kühlregal genommen hat. Kein Problem, das Konsumierte bezahlt man einfach später an der Kasse. Was heute für viele immer selbstverständlicher wird, verstösst allerdings gegen das Gesetz.

Anna Mitrovic ist Rechtsberaterin ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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