Wer kennt das nicht? Beim Einkaufen quengeln die Kinder, also besänftigt man die Gemüter schnell mit einem Weggli. Oder man stillt seinen Durst aus der Flasche, die man soeben aus dem Kühlregal genommen hat. Kein Problem, das Konsumierte bezahlt man einfach später an der Kasse. Was heute für viele immer selbstverständlicher wird, verstösst allerdings gegen das Gesetz.
Anna Mitrovic ist Rechtsberaterin ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Was man beim Einkaufen nicht tun sollte: Ein Leitfaden für Konsumentinnen und Konsumenten