Die Schlussbemerkung des Angeklagten bringt seine Unzufriedenheit über das Urteil zum Ausdruck. Er sprach bereits davon, es ans Kantonsgericht weiterzuziehen. Zwar hatte er sich der Geldwäscherei schuldig bekannt, sich als zu leichtgläubig bezeichnet und Reue geäussert. Hingegen bestritt er, sich unrechtmässig ein Auto angeeignet zu haben. Das Fahrzeug habe ihm sein Stiefvater übergeben und ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Wegen Geldwäscherei und Veruntreuung vor Gericht: «Das Auto war ein Geschenk»