Denn manchmal gibt’s die Geschenke doppelt oder sie gefallen einem gar nicht. Damit das ungeliebte Teil nicht in einer Ecke verstaubt oder im Abfall landet, gibt es einige Alternativen.
Zurückbringen oder umtauschen
Egal ob Buch, Socken oder Spielzeug: In der Schweiz gilt kein gesetzliches Umtauschrecht bei Waren ohne Mängel. Doch wer den Kassenzettel noch findet, hat gute Chancen, dass das Produkt zurückgenommen wird. Die Ware ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Weihnachtsgeschenke gefallen nicht? So lassen sich Frust und Abfall verhindern