In der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes erregt ein Absatz besonderes Aufsehen. In Artikel 18b sieht die St. Galler Kantonsregierung die Möglichkeit vor, Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen für obligatorisch zu erklären. Eine weitere Bestimmung regelt zudem, dass Personen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, mit einer Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft werden können.
Zwar kennen auch zahlreiche andere Kantone ein ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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«Werde die Impfpflicht bekämpfen» – das sagen Rheintaler Kantonsratsmitglieder zum umstrittenen Gesetz