Inhaltlich habe das Areg die kommunale Planfestsetzung weitestgehend bestätigt, Auflagen habe es bezüglich Waldfestlegung erlassen, schreibt die Gemeinde Widnau in ihrem Mitteilungsblatt. Damit ist die im 2018 in Angriff genommene kommunale Planfestsetzung, gegen die das fakultative Referendum im Dezember 2024 nicht ergriffen wurde, abgeschlossen.
Der Gemeinderat eröffnete nun die Gesamtverfügung, bestehend aus kantonaler Genehmigung des Areg und seine jeweiligen Einspracheentscheide, gegen die die Betroffenen innert 14 Tagen Rekurs beim kantonalen Bau- und Umweltdepartement erheben können. Die Inkraftsetzung des kommunalen Rahmennutzungsplans (Zonenplan und Baureglement) ist vom Verlauf des allfälligen Rechtsmittelverfahrens abhängig.
Wichtiger Schritt: Kanton genehmigt kommunalen Rahmennutzungsplan