Der kantonale Nutzungsplan für Windenergieanlagen im Gebiet Honegg im Bezirk Oberegg wurde im Jahr 2024 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist gingen 19 Einsprachen ein. Die Standeskommission hat die Einsprachen abgewiesen, sofern sie darauf eingetreten ist. Die einsprechenden Personen haben nun 30 Tage Zeit, um beim Verwaltungsgericht Beschwerde zu führen, wenn sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind.
Die Standeskommission wird den kantonalen Nutzungsplan zur Genehmigung an den Grossen Rat überweisen, wenn sämtliche Einspracheverfahren rechtskräftig erledigt sind.
Was ist geplant?
Die Appenzeller Wind AG möchte im Gebiet Honegg/Oberfeld beim St. Anton in Oberegg zwei Windenergieanlagen realisieren, die dereinst netto rund 17,1 Gigawattstunden erneuerbaren Strom produzieren sollen. Nach Angaben der Initianten könnte damit der Verbrauch von mehr als einem Drittel aller Haushaltungen im Kanton Appenzell Innerrhoden gedeckt werden. Die Investitionskosten werden auf ungefähr 19 Millionen Franken beziffert. Gegen das Projekt wehrt sich unter anderem seit Jahren die IG Pro Landschaft AR/AI. Diese bekämpfte zuerst die Innerrhoder Windpläne und nun auch jene in Ausserrhoden. (cal.)
Windenergieanlagen Honegg auf dem St. Anton: Einsprachen abgewiesen