Niemand soll aufgrund einer Einschränkung in ein Heim ziehen müssen. Auch Menschen mit Behinderung dürfen ihren eigenen Wohnort wählen. Das besagt die Behindertenrechtskonvention der UNO. Die Schweiz hat sie vor neun Jahren ratifiziert. Auch darum passt der Kanton St. Gallen aktuell das Behindertengesetz an. Der Altstätter Kantonsrat Michael Schöbi hat sich in einer einfachen Anfrage nach dem Fortschritt der Revision erkundigt.
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«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Wohnortwahl soll für Menschen mit Behinderung leichter werden - Schöbi ist für mehr Tempo