Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Fachkräftemangel 20.08.2025

Wohnsitzpflicht: Kreisrichter sollen künftig aus dem ganzen Kanton kommen dürfen

Die Kreisgerichte im Kanton St. Gallen kämpfen mit einem Fachkräftemangel. Deshalb sollen die Bewerbungsbedingungen gelockert werden. 

Von Davide De Martis
aktualisiert am 20.08.2025

Juristische Berufe bleiben vom Fachkräftemangel nicht verschont – das spüren auch die Kreisgerichte. So ist es kürzlich zu zwei stillen Wahlen an den Kreisgerichten im Rheintal und in Wil gekommen. Die St. Galler Regierung will deshalb die Wohnsitzpflicht für festangestellte Kreisrichterinnen und Kreisrichter lockern. Heute müssen diese in ihrem Gerichtskreis wohnhaft sein. Künftig sollen sich Richterinnen und Richter aus dem gesamten Kanton ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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