Juristische Berufe bleiben vom Fachkräftemangel nicht verschont – das spüren auch die Kreisgerichte. So ist es kürzlich zu zwei stillen Wahlen an den Kreisgerichten im Rheintal und in Wil gekommen. Die St. Galler Regierung will deshalb die Wohnsitzpflicht für festangestellte Kreisrichterinnen und Kreisrichter lockern. Heute müssen diese in ihrem Gerichtskreis wohnhaft sein. Künftig sollen sich Richterinnen und Richter aus dem gesamten Kanton ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Wohnsitzpflicht: Kreisrichter sollen künftig aus dem ganzen Kanton kommen dürfen