Bei einem Gesamtertrag von 9,39 Mio. Franken und einem Gesamtaufwand von 9,857 Mio. Franken sieht der Voranschlag 2022 der Gemeinde Wolfhalden einen Aufwandüberschuss von 467100 Franken vor. Bereits der Voranschlag 2021 verzeichnete einen Aufwandüberschuss von 853700 Franken. Der Gemeinderat sei sich bewusst, im vierten Jahr in Folge einen Aufwandüberschuss zur Abstimmung vorzulegen, schreibt er in einer Medienmitteilung. In den Jahren 2019 und 2020 hätten die Jahresabschlüsse jedoch entgegen den Voranschlägen bessere Ergebnisse erzielt und im Vergleich zum Vorjahr falle das Defizit um rund 400000 Franken tiefer aus. Im Voranschlag 2022 sind unter anderem dringliche grössere Reparatur- und Unterhaltsarbeiten im Oberstufenschulhaus in der Höhe von insgesamt 148500 Franken berücksichtigt. Weiter sind die Abschreibungen im Vergleich zu 2021 mit rund 111300 Franken höher. «Die geplanten Investitionen werden fortlaufend auf ihre Dringlichkeit und Notwendigkeit geprüft und bei der Vergabe von Arbeiten und Aufträgen ist der Gemeinderat stets bemüht, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln. Aufgrund der immer noch guten Vermögenslage bzw. der Schuldenfreiheit unserer Gemeinde erachtet der Gemeinderat eine kurzfristige Deckung zulasten des Eigenkapitals als vertretbar», heisst es in der Mitteilung weiter.Gemeindesteuerfussbleibt unverändertDer Voranschlag 2022 basiert auf dem seit 2020 für die natürlichen Personen geltenden Gemeindesteuerfuss von 3,9 Einheiten. Für 2021 wurde aufgrund der nur schwer vorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklung, verursacht durch die Pandemie, mit einem gegenüber dem Voranschlag 2020 tieferen Steuerertrag sowohl bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen gerechnet.Für 2022 sieht die Lage gemäss den kantonalen Angaben besser aus. Es wird von den natürlichen Personen ein Steuerertrag von 5,25 Mio. erwartet (um 190000 Franken über dem Voranschlag 2021). Zusammen mit dem mit 330000 Franken ebenfalls leicht steigenden geschätzten Ertrag bei den juristischen Personen (2021: 320000 Franken) wird von einem Gesamtertrag von 5,58 Mio. Franken (2021: 5,38 Mio. Franken) gerechnet.Die Investitionsrechnung sieht einen Ausgabenüberschuss von 2,24 Mio. Franken vor. Den Ausgaben von total Fr. 2,28 Mio. Franken stehen dabei Einnahmen von 40000 Franken gegenüber. Für das 2020 an der Urne angenommene Bauprojekt Dorf 2 war im Voranschlag 2021 die erste Hälfte des Baukredits mit 500000 Franken budgetiert mit dem Ziel, mit den Bauarbeiten nach den Sommerferien zu beginnen. Der Baubeginn musste aber auf das Frühjahr 2022 verschoben werden und mit ihm der Betrag von 500000 Franken in den Voranschlag 2022. Dies führt dazu, dass in der Investitionsrechnung 2022 nun der Baukredit mit einer Million budgetiert ist. Der Gemeindeanteil an der vom Kanton vorgesehenen Sanierung der Kantonsstrassenabschnitte Hinterhasli – Kantonsgrenze und Hinterergeten – Luchten ist mit 290 000 Franken vom Kanton vorgegeben. Zudem müssen gemäss kantonalem Programm die Bushaltestellen Dorf aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden. Hier beträgt der Gemeindeanteil für beide Haltestellen 128000 Franken. Für den Werkhof ist ein neues Kommunalfahrzeug inklusive Anbauteile (wie z. B. Schneepflug) im Wert von 262 000 Franken budgetiert. Nebst den Wasserleitungserneuerungen sind weitere mittlere bis kleine Projekte in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Schulraumplanung und Raumordnung (Ortsplanung) vorgesehen.Der Voranschlag wird den Stimmberechtigten am 28. November mit der Empfehlung auf Zustimmung unterbreitet. Die detaillierten Unterlagen zu den verschiedenen Budgetpositionen können unter www.wolfhalden.ch eingesehen werden. Bei Bedarf können Exemplare in Papierform bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden (071 898 82 82).Aufgaben- und FinanzplanGemäss Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben die Gemeinden einen jährlichen Aufgaben- und Finanzplan, kurz AFP, zu erstellen. Der für 2021 erarbeitete AFP wird aufgrund des Voranschlags 2022 auf die öffentliche Orientierungsversammlung hin überarbeitet und aktualisiert. Der AFP dient zum einen dem Gemeinderat als Strategie- und Führungsinstrument, zum anderen soll er aber auch gegenüber der Bevölkerung die Ziele und die dazugehörigen Aufgaben sichtbarer und verständlicher machen, indem er die mittelfristige Entwicklung der Leistungen und Finanzen aufzeigt.Pünktlich zur öffentlichen Orientierungsversammlung hin wird die Publikation auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Auf Anfrage werden auch Exemplare in Papierform ausgegeben. Der AFP ist nicht Bestandteil der Abstimmungsvorlage zum Voranschlag 2022.Orientierungsversammlungunter AuflagenZur näheren Erläuterung des Voranschlags 2022 lädt der Gemeinderat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einer öffentlichen Orientierung am Mittwoch, 10. November, 19.30 Uhr, in den Gemeindesaal Krone. Aufgrund der Coronasituation sind alle Interessierten gebeten, sich bis Dienstag, 9. November, telefonisch unter 071 898 82 70 oder per Mail an sarah.niederer@wolfhalden.ar.ch mit den vollständigen Kontaktangaben anzumelden. Es gilt Maskenpflicht. Das vollständige Schutzkonzept ist auf der Website der Gemeinde einsehbar. (gk/red)