Dagegen gingen diverse Einsprachen bei der Gemeinde ein. Aufgrund dieser und veränderter Rahmenbedingungen (Anpassungen und Vorgaben durch den Kanton) wurden das Baureglement und der Zonenplan (inkl. Zonenplan Gefahren) gemäss dem Gemeinderat nochmals überarbeitet.
Das überarbeitete Baureglement wurde dem Kanton Appenzell Ausserrhoden im Frühsommer 2025 zur erneuten Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht ist in der Zwischenzeit eingegangen. Die entsprechende Auswertung und die damit verbundenen Bereinigungen wurden durchgeführt. Der Gemeinderat hat die überarbeitete Fassung an seiner letzten Sitzung zuhanden der zweiten Mitwirkung verabschiedet und die Mitwirkungsfrist auf 2. Februar bis 3. März festgesetzt. Die Publikation erfolgt im kantonalen Amtsblatt und auf der Webseite der Gemeinde.
Wolfhalden startet zweite Mitwirkung zur überarbeiteten Ortsplanung