Das Ehepaar Müller lebt im eigenen Haus. Miete zahlen muss es nicht, es kann das Geld auf die Seite legen. Herr und Frau Müller können Steuerabzüge, zum Beispiel Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten, für ihr Haus geltend machen. Dafür müssen sie einen fiktiven Betrag versteuern: den Eigenmietwert. Er soll Steuergerechtigkeit zwischen Mieterinnen und Grundeigentümern schaffen.
Im Kanton Zürich soll die Steuerlast für Eigentümerinnen ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Zu tief geschätzte Liegenschaften führen zu Steuererhöhungen für Eigenheime