Dem Schafzüchter wurde vorgeworfen, die Vorschriften über die Tierhaltung vorsätzlich missachtet und Tiere fahrlässig vorschriftswidrig befördert zu haben. In der Anklageschrift ist von einer Verletzungsgefahr für die Schafe die Rede. Wörtlich heisst es: «Zumindest die grösseren Tiere stiessen aufgrund der fehlenden Kopffreiheit bei jeder Bodenwelle oder anderer Bewegung während der Fahrt zwangsläufig mit dem Kopf gegen die Träger und ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Zu wenig Kopffreiheit für Schafe im Anhänger: Züchter musste sich vor Gericht verantworten