11.09.2018

Zwangsbremsen vor dem Zebrastreifen

Vor allem Eltern forderten schon länger eine Entschärfung der Verkehrssituation beim Fussgängerstreifen über die Churerstrasse auf Höhe der Städlenstrasse. Ab sofort darf man hier höchstens noch 30 km/h fahren.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Max TinnerViele Eltern, deren Kinder auf ihrem Schulweg den Fussgängerstreifen beim Haus Egloff benutzen, fürchteten lange um deren Sicherheit. Seit die Churerstrasse Ende 2011 im Zuge des Stadtentwicklungsprojekts Freihof-Rathaus begradigt wurde, wird hier schneller gefahren als früher, trotz der unübersichtlichen Situation am Fussgängerstreifen. Der Schulrat intervenierte zwar schon 2012 beim Kanton, und man stimmte ihm auch zu – geändert wurde aber nichts.Nachdem an der Budgetbürgerversammlung Ende 2017 Eltern zum wiederholten Mal auf die Gefahr hingewiesen haben, gelangte Kantons- und Stadtrat Andreas Broger direkt an die Regierung – und fand Gehör: Der Kanton versprach, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Fussgängerstreifens auf 30 km/h herabzusetzen (siehe Ausgaben vom 23. März und 28. Juli). Vor wenigen Tagen sind nun die Schilder montiert worden.