Der vorliegende Fall ging wohl in einer Schublade der St. Galler Kantonspolizei vergessen. Denn der Strafbefehl, datiert auf den 5. August 2025, wurde erst zwölf Jahre nach dem eigentlichen Vorfall ausgestellt. Dieser ereignete sich bereits im April 2013.
Genauer am 3. April 2013, als sich der Beschuldigte – ein damals 22-Jähriger, geboren in Schiers im Kanton Graubünden, heute wohnhaft in Wildhaus – in Buchs ein Kameraobjektiv des ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Zwölf Jahre später: Strafbefehl wegen Veruntreuung eines Kameraobjektivs ging vergessen