Die Autonomie der Gemeinden ist gemäss aktueller Kantonsverfassung (Art. 101) gewährleistet. Im Falle einer allfälligen Überforderung zur Erfüllung einer Aufgabe könnte der Regierungsrat bereits heute zwei oder mehrere Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichten.
Mir ist kein aktueller Fall bekannt, in welchem der Regierungsrat wegen einer Überforderung einschreiten musste. Trotzdem begründet der Regierungsrat seinen radikalen Ansatz zur ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Autonomie und Bestand in Ausserrhoder Gemeinden