In der Praxis aber dürfte wohl genau das Gegenteil eintreten: Grundstücksbesitzer, die heute Bäume mit einem Stammumfang knapp unter 125 Zentimeter haben, werden diese nun sicherheitshalber fällen. Aus Angst, dass sie in wenigen Jahren unter Schutz stehen und dann nur noch mit aufwendigem Verfahren, Gutachten und einer Gebühr von mindestens 300 Franken gefällt werden dürfen.
So schafft man keine Sensibilisierung, sondern ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Baumschutzartikel schafft zusätzliche Bürokratie