Erstens: Die Individualbesteuerung «entwertet» weder Familien- noch Erziehungsarbeit. Sie ändert die steuerliche Erfassung von Einkommen – nicht die gesellschaftliche Anerkennung familiärer Leistungen. Auch heute wird Care-Arbeit steuerlich nicht direkt entschädigt.
Zweitens: Ehepaare müssen für die Individualbesteuerung keine güterrechtliche Auseinandersetzung gemäss Errungenschaftsbeteiligung durchführen. Steuerrecht und Eherecht sind ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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