Im Kern steht die Frage, wie staatliche Neutralität in Bildungseinrichtungen gewahrt und gleichzeitig die Religionsfreiheit respektiert werden kann.
Lehrpersonen treten im Unterricht nicht als Privatpersonen auf, sondern repräsentieren den Staat. Daher sollten sie keine sichtbaren religiösen oder politischen Symbole tragen – weder Kreuze, Kopftücher noch andere Zeichen einer bestimmten Weltanschauung. Die Schule bleibt so ein neutraler ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Für ein klares Zeichen staatlicher Neutralität