Dass ein Bauherr ein rotierendes und blinkendes 220 Meter hohes Gestell im Abstand von weniger als 300 m von Wohnhäusern aufstellen darf und es keine Möglichkeit zur Einsprache geben soll, ist eigentlich indiskutabel. Dank hoher Subventionen von rund 60% erhält SFS günstigen Strom, wenn der Wind denn weht. Naturgemäss schwankt die Leistung solcher Anlagen zwischen 0 und 100%. Fehlen Sonne und Wind (Dunkelflaute), erfolgt die Versorgung ...
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