Hoffentlich mit nur wenigen Kampfscheidungen. Die finanzielle Trennung der Partner wird eigenartige Fälle verursachen: Ein nicht verdienender Teil der Gemeinschaft wird künftig vielleicht so arm, dass er Sozialleistungen wie Prämienverbilligung bei der Krankenkasse oder gar Ergänzungsleistungen beantragen kann.
Auch denkbar wären, wie bei einer richtigen Scheidung, steuerwirksame Unterhaltszahlungen. Der bürokratische Aufwand würde also ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Heiratsstrafe abschaffen, aber nicht so