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Heiratsstrafe abschaffen, aber nicht so

Natürlich muss die Heiratsstrafe abgeschafft werden, aber doch nicht so. Die vorgeschlagene Individualbesteuerung hat eine staatlich verordnete fiskalische Scheidungswelle zur Folge.

Von Martin Waibel
aktualisiert am 10.02.2026

Hoffentlich mit nur wenigen Kampfscheidungen. Die finanzielle Trennung der Partner wird eigenartige Fälle verursachen: Ein nicht verdienender Teil der Gemeinschaft wird künftig vielleicht so arm, dass er Sozialleistungen wie Prämienverbilligung bei der Krankenkasse oder gar Ergänzungsleistungen beantragen kann.

Auch denkbar wären, wie bei einer richtigen Scheidung, steuerwirksame Unterhaltszahlungen. Der bürokratische Aufwand würde also ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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