Dies, obwohl im neuen Gesetzesentwurf auf Artikel 22 des Epidemiegesetzes hingewiesen wurde, der wie folgt lautet: Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.
Also wurde unnötig Angst und Wut geschürt. Statt dann Beschäftigten im Pflegebereich, die sich aus ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Impfobligatorium: Unnötig Angst und Wut geschürt