Ein Lebensraum beschränkt sich nicht auf ein Grundstück (zB. von SFS), auch nicht auf die Gemeindegrenzen oder sogar Landesgrenzen. Jedoch haben hier nur die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Au-Heerbrugg zu entscheiden. Die Störung durch Lärm und Licht wird vorhanden sein – je grösser die Distanz zum Windrad, desto kleiner die Beeinträchtigung.
Die Aussicht auf die Berge wird unbestritten gestört. Aus dem Ortsteil Oberfahr wird mit ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Ja zu 500 Meter Mindestabstand