Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Balgach 23.09.2025

«Milchkuh» Wohneigentümer

Gemäss Art. 108 hat der Bund den verfassungsmässigen Auftrag, durch verschiedene Massnahmen den Bau und Erwerb von Wohneigentum zu fördern.

Von Willy Gerber
aktualisiert am 23.09.2025

Statt einer wirksamen Förderung wird jedoch selbstgenutztes Wohneigentum immer wieder durch eine Flut von Steuern und Abgaben (z.B. Handänderungssteuer, Grundsteuer, Vermögenssteuer, Gewinnsteuer, Eigenmietwert etc.) zusätzlich belastet.

Der 1934 als Krisensteuer eingeführte Eigenmietwert ist nicht nur ein globales Unikum, sondern wird auch als Diskriminierung empfunden, da auf allen übrigen privaten Vermögenswerten (z.B. Autos, ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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