Von den erzielten Renditen werden nur 44% den Versicherten gutgeschrieben. Die Kapitalverwalter hingegen streichen satte 56% ein und verbuchen dies in ihr Eigenkapital. À propos Verwaltungskosten: Als wäre das nicht schon genug, werden durchschnittlich pro versicherte Person jährlich 0,2% bis 0,5% des Pensionskassenkapitals als Verwaltungsgebühren abgebucht.
Bei einem durchschnittlichen Kapitalverzinsungssatz von 1,5%, Verwaltungskosten ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Mit der BVG-Reform verbessert sich die Lage der Versicherten nicht