Nach meiner Erkundigung bei der Pensionskasse, aus welchem Grund nicht wie angenommen, der Umwandlungssatz von 6.8% gelte, erhielt ich folgende Nachricht «Der Umwandlungssatz von 6.8% ist nur für den obligatorischen Teil gültig. Ist man überobligatorisch versichert, kann die Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst festlegen.»
Vor der besagten Abstimmung erfahren wir nur einen Teil der Wahrheit. Wie viel das mit gelebter Ehrlichkeit und ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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