Die Prämienverbilligungen werden kantonal organisiert: Je nach Kanton sind unterschiedliche Behörden wie Sozialversicherungsanstalten, Gesundheits- oder Sozialämter für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung zuständig. Diese Zuständigkeiten sind über die ganze Schweiz verteilt. Entsprechend viele Ämter und Mitarbeitende befassen sich mit diesem komplexen und aufwendigen System.
So beschäftigt beispielsweise die ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Sind Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen noch zeitgemäss?