Die öffentliche Nutzung ist nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll, da die Zufahrt durch die private Tiefgarage im ersten Untergeschoss erfolgen würde und einen erheblichen Mehraufwand für die Bewirtschaftung, Kontrolle und Sicherheit der Parkfläche und der Zugänge zur Folge hätte.
Somit sind Besucher und Kunden von Ladengeschäften, Betrieben, Restaurants, der Gemeinde, etc. sowie Teilnehmer bei Anlässen in den Kirchen und der ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Tiefgarage Hasler-Areal: geringer Nutzen, hoher Preis