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Ab Freitag gilt im Kanton St.Gallen absolutes Feuerverbot

Im Kanton St.Gallen gilt ab Freitag, 17. Juli, um 12 Uhr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Grund dafür ist die sehr hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden, wie der Kantonale Führungsstab mitteilte.

Von pd
aktualisiert vor 1 Stunde

Nach Angaben des Kantons sind Wälder und Wiesen derart ausgetrocknet, dass bereits ein kleiner Funke einen grossflächigen Brand auslösen kann. Verboten sind deshalb sämtliche Feuer im Freien – auch auf Privatgrundstücken. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sie sich nicht im Wald befinden. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit Bussen rechnen.

Vom Feuerwerksverbot ausgenommen sind bereits bewilligte kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Dies betrifft die Anlässe in Rorschach am 31. Juli sowie in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August.

Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen beobachten die Lage laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen veröffentlicht der Kanton über die Alertswiss-App sowie auf seiner Website.