Nach Angaben des Kantons sind Wälder und Wiesen derart ausgetrocknet, dass bereits ein kleiner Funke einen grossflächigen Brand auslösen kann. Verboten sind deshalb sämtliche Feuer im Freien – auch auf Privatgrundstücken. Ausgenommen sind Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sie sich nicht im Wald befinden. Wer gegen das Verbot verstösst, muss mit Bussen rechnen.
Vom Feuerwerksverbot ausgenommen sind bereits bewilligte kommunale Feuerwerke auf Seen mit einem Mindestabstand von 350 Metern zum Ufer. Dies betrifft die Anlässe in Rorschach am 31. Juli sowie in Rapperswil-Jona am 7. und 8. August.
Die Fachleute des Kantons und der Blaulichtorganisationen beobachten die Lage laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltensempfehlungen veröffentlicht der Kanton über die Alertswiss-App sowie auf seiner Website.
Ab Freitag gilt im Kanton St.Gallen absolutes Feuerverbot