Au | Heerbrugg vor 1 Stunde

Abstandsregelungen zu Windenergieanlagen sind unzulässig – SFS baut trotzdem kein Windrad

Abstandsbestimmung für Windenergieanlagen in einem kommunalen Baureglement sind gemäss einer Einschätzung des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation nicht genehmigungsfähig. Was bedeutet das für das SFS-Windrad?

Von red/sk
aktualisiert vor 1 Stunde

In mehreren St.Galler Gemeinden wurden und werden gegen den Bau von Windenergieanlagen in Siedlungsnähe kommunale Initiativen zur Festschreibung eines Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Siedlung lanciert. So in Au, Wattwil, Sevelen und Wartau. Als erste Gemeinde nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Au am 9. Februar 2025 eine solche Abstandsinitiative an. Sie sieht einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windenergieanlagen und dem nächstgelegenen bewohnten Gebäude vor. Mit der Abstandsinitiative sollte der Bau einer Windenergieanlage auf dem Firmengelände der SFS Group in Au/Heerbrugg verhindert werden.

Gesetzliche Grundlage auf kantonaler Ebene fehlt

Nach dem Ja zur kommunalen Abstandsinitiative revidierte der Gemeinderat von Au das kommunale Baureglement und übergab es zur Vorprüfung dem kantonalen Amt für Raumplanung und Geoinformation. Dieses kommt nun zum Schluss, dass für eine Abstandsregelung für Windenergieanlagen im kommunalen Baureglement die Rechtsgrundlage auf kantonaler Ebene fehlt. Das kantonale Planungs- und Baugesetz regelt abschliessend Gewässer-, Wald-, Grenz- und Gebäude- sowie Kleinbauten- und Anbautenabstände. Das Gesetz kennt für Anlagen etwa zur Stromerzeugung aus Windkraft indessen keine Möglichkeit für Abstandsregeln.

Über diese Einschätzung hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation sämtliche St.Galler Gemeinden informiert.

Für die Gemeinde Au bedeutet dies: Das zur Vorprüfung vorgelegte Baureglement mit einer Regelung des Abstands zwischen Windenergieanlagen und Siedlung ist nicht genehmigungsfähig.

Das Amt für Raumplanung und Geoinformation bedauert, dass es in einer ersten generellen Einschätzung gegenüber der Gemeinde Au zur Gültigkeit der kommunalen Initiative noch zu einem anderen Schluss gekommen war.

SFS-Einzelwindenergieanlage in Au: Erlass zurückgestellt

In einer Machbarkeitsstudie hatte die SFS Group die erforderlichen Grundlagen und Abklärungen dafür erarbeitet. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation kommt in der Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen zum Schluss, dass die SFS Group die Machbarkeit grundsätzlich nachweisen konnte. Die Firma hielt in den letzten Monaten an ihrem Gesuch fest. Dies, um die aufwändige Arbeit am kantonalen Richtplan abzuschliessen.

Die Regierung hat den Erlass des Richtplaneintrags für eine Einzelwindenergieanlage zurückgestellt, bis der Nicht-Genehmigungsentscheid betreffend die Änderung des Baureglements in der Gemeinde Au rechtskräftig ist. Das bedeutet: Sollte es zu Rechtsmittelverfahren kommen, ist das Vorhaben des Eintrags der Einzelwindenergieanlage in den kantonalen Richtplan nochmals neu zu beurteilen.

Die SFS Group wird in Anerkennung des Abstimmungsergebnisses vom 9. Februar 2025 zur kommunalen Abstandsinitiative zu einer Mindestabstandsregelung in der Gemeinde Au aktuell keine weiteren Schritte für die Realisierung einer Einzelwindenergieanlage am Standort Heerbrugg einleiten.

 

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