Button Rheintaler Plus - Abo benötigt Au 02.12.2025

Regierung muss Ungültigkeit von Auer Mindestabstand für Windräder rechtfertigen

Der Auer Mindestabstand für Windenergieanlagen hat rechtliche Fragen ausgelöst. Zuletzt hat ihn ein kantonales Amt für ungültig erklärt. Der Kantonsrat verlangt jetzt eine genauere Begründung für den Entscheid und hat darum eine Interpellation für dringlich erklärt.

Von Yann Lengacher
aktualisiert am 02.12.2025

Anfang Jahr hat das Auer Stimmvolk knapp eine Initiative der «IG Gegenwind» angenommen. Darum überarbeitete die Gemeinde ihr Baureglement mit der Absicht, darin einen Mindestabstand von 500 Metern für Windkraftanlagen zum nächsten Wohnhaus festzuschreiben. Doch zuletzt ist das revidierte Baureglement durch die kantonale Vorprüfung gefallen. Das Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) kam zum Schluss, dass der Mindestabstand keine ...

«Der Rheintaler» und rheintaler.ch 

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