Anfang Jahr hat das Auer Stimmvolk knapp eine Initiative der «IG Gegenwind» angenommen. Darum überarbeitete die Gemeinde ihr Baureglement mit der Absicht, darin einen Mindestabstand von 500 Metern für Windkraftanlagen zum nächsten Wohnhaus festzuschreiben. Doch zuletzt ist das revidierte Baureglement durch die kantonale Vorprüfung gefallen. Das Amt für Raumplanung und Geoinformation (AREG) kam zum Schluss, dass der Mindestabstand keine ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Regierung muss Ungültigkeit von Auer Mindestabstand für Windräder rechtfertigen