Der Name «Amtsvormundschaft» ist ein Relikt aus der Zeit, als nach altem Recht die heutigen Berufsbeistandschaften unter der Bezeichnung «Amtsvormundschaft» bekannt waren. Der Begriff Vormundschaft wird im geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrechts jedoch nur noch im Kindesschutz verwendet. Deshalb entstand die angepasste Berufsbezeichnung «Berufsbeistand».
Mit der Namensänderung wird diesem Umstand Rechnung getragen, heisst es in ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
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Amtsvormundschaft ändert ihren Namen und wird zu Berufsbeistandschaft Unteres Rheintal