Diesen Satz kennt jeder Rekrut. Und alle, die einmal geschossen haben, kennen ihn ebenfalls. Am Ende einer jeden Schiessausbildung heisst es:
Ich mache Sie hiermit auf den eidgenössischen Munitionsbefehl aufmerksam: Wer jetzt noch Munition oder Munitionsbestandteile auf sich hat, kann diese straffrei abgeben – andernfalls droht Strafe!Der eidgenössische Munitionsbefehl – dieser dient dazu, Missbrauch im Umgang mit Munition zu ...
«Der Rheintaler» und rheintaler.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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